Nicht Schaden
«Nicht Schaden» – auch «Schadensvermeidung» oder «non-maleficende» – ist ein zentrales ethisches Prinzip: Unsere Entscheide und Handlungen sollen so gestaltet sein, dass dadurch möglichst niemand zu schaden kommt. Dabei ist der Begriff «Schaden» breit zu verstehen. Er umfasst die körperliche, aber auch die psychische und soziale Integrität, aber auch den Schutz des Eigentums der Betroffenen.
Als Gegenteil von «Nicht schaden» gilt das Prinzip der Fürsorge (oft auch «Fürsorgepflicht», «Wohlergehen» oder «beneficende»). In der Medizinethik wird häufig der Begriff des «Patientenwohls» verwendet.
Das Nichtschadensprinzip kann unter anderem durch die folgenden Handlungsmaximen beschrieben werden (vgl. dazu auch die Ausführungen im Zusammenhang mit der deontologischen Ausrichtung):
- Füge anderen keinen Schmerz oder Leid zu!
- Setze niemanden ausser Gefecht!
- Verursache keine Verletzung!
- Entziehe niemandem die Lebensgrundlagen!
Einzelne dieser Handlungsmaximen stehen in bestimmten Situationen in Konkurrenz zu anderen, anzustrebenden Werten. So kann beispielsweise eine Onkologin vor der Situation stehen, den Körper eines Patienten durch Bestrahlung und Chemotherapie aktiv zu schädigen, um das Ziel einer möglichen Heilung zu verfolgen. Oder ein Polizist kann gezwungen sein, eine Person – bis hin zur Tötung – ausser Gefecht zu setzen, um das Leben Dritter zu schützen (vgl. dazu unsere Ausführungen im Zusammenhang mit der teleologischen Ausrichtung).