Freiheit
Begriffsklärung
Freiheit bezeichnet im Allgemeinen die Fähigkeit des Menschen, aus eigenem Willen Entscheidungen zu treffen und in die Tat umzusetzen. Freiheit kann somit als dreistelliges Verhältnis beschrieben werden: «Jemand (A) ist frei von Einschränkungen bzw. Zwängen (B), um etwas (C) zu tun oder zu werden.».
- Willensfreiheit: Ein Mensch ist dann frei in seinem Willen, wenn seine Entscheidungenfrei sind, d.h. wenn er die Fähigkeit hat, dafür zu sorgen, dass die Wünsche wirksam werden, von denen er möchte, dass sie seine Handlungen bestimmen.
- Handlungsfreiheit: Ein Mensch ist dann frei in seinen Handlungen, wenn er tun kann, was er tun will, d.h. wenn er seine Absichten auch ungehindert in die Tat umsetzen kann.
Nur unter Voraussetzung von Freiheit kann es gutes und böses Handeln, moralische Verdienste, Schuld und Verantwortung geben.
Erläuterung
In der praktischen Philosophie (vgl. Berlin, 1958) unterscheidet man zwischen der negativen Freiheit und der positiven Freiheit:
- Negative Freiheit wird bezeichnet als Freiheit „von“ etwas: Sie steht dabei im Mittelpunkt des klassischen Liberalismus und kennzeichnet sich durch die Abwesenheit von äusseren Zwängen und Beschränkungen, z.B. Abwehrrechte wie freie Persönlichkeitsentfaltung oder Religionsfreiheit. Negative Freiheit wird als natürliches Recht definiert. So kann das Individuum selbständig handeln, ohne dass es zu einer Einmischung von aussen kommt. Das Wort ,,negativ“ meint, dass niemand Gewalt gegen das Individuum anwenden darf, wie es ihm beliebt.
- Positive Freiheit ist die Freiheit etwas „zu“ tun: Darunter versteht man die Freiheit nach seinem eigenen Willen zu handeln. Positive Freiheit wird als Anrecht gesehen, z.B. in Form von Mitwirkungsrechten wie Meinungsfreiheit oder Wahlrecht. Dies setzt jedoch entsprechende Bedingungen (Ressourcen, Institutionen etc.) voraus, damit von diesem Anrecht auch Gebrauch gemacht werden kann.
Die ethischer Sicht kann individuelle Freiheit dementsprechend als Voraussetzung und Resultat gesellschaftlicher Prozesse angesehen werden. Auf der einen Seite schreibt sie dem Menschen als Menschen vorgesellschaftliche Freiheitsrechte zu, die vor dem Eingriff der anderen zu schützen sind. Die Mitmenschen, die Gesellschaft und der Staat kommen als Bedrohung der individuellen Freiheit ins Spiel. Auf der anderen Seite wird individuelle Freiheit erst durch die Etablierung von Verfassung, Recht etc., also durch kollektives Handeln, hervorgebracht und entwickelt. Somit ist sie nicht Voraussetzung, sondern Ziel des Gesellschaftsprozesses. Die Mitmenschen erscheinen dadurch als Ermöglichung grösserer individueller Freiheit.
Quelle
Inhaltlich orientieren sich die Ausführungen in diesem Abschnitt an den folgenden Quellen:
- Zugriff am 06.06.2021 Berlin, I. (1958). Two Concepts of Liberty
- Zugriff am 06.06.2021 Freiheitslexikon.de (2021) Negative und positive Freiheit. Verfügbar unter https://freiheitslexikon.de/negative-und-positive-freiheit/
- Zugriff am 05.06.2021 Gabler Wirtschaftslexikon (2021). Freiheit. Verfügbar unter Freiheit • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
- Zugriff am 05.06.2021 Institut für Bildungsanalysen Baden- Württemberg (2021). Leitbegriff Freiheit. Verfügbar unter Leitbegriff Freiheit-Info.pdf — Landesbildungsserver Baden-Württemberg (schule-bw.de)