Menschenrechte

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Begriffsklärung

Seit der Aufklärung im 18. Jahrhundert gilt das allgemeine Verständnis, dass der Mensch, weil er ein Mensch ist, über universale, gleiche, auf Gleichheit bedachte, universale und unveränderliche Rechte verfügt. Die wohl bekannteste Niederschrift der Menschenrechte ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der UNO. Sie umfasst eine Präambel und 30 Artikel. Sie ist die Grundlage für weitere Menschenrechtschartas und -konventionen.

Erläuterungen

[…]diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Massnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. […]

UN Menschenrechte

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Quelle

  • Inhaltlich orientieren sich die Ausführungen in diesem Abschnitt an der folgenden Quelle: Stepanians, M, (2011): Einzelthemen der Angewandten Ethik. Moralische Rechte und Freiheiten: Menschenrechte und Grundrechte. In: Stoecker, R. et al. (2011): Handbuch angewandte Ethik. Stuttgart. J.B. Metzler. S- 323 – 330.